Das neue VRG und die VeVV (DigiLex) treten am 1. Januar 2026 in Kraft

Am 26. Juni 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich den Neuerlass der Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Kanton Zürich (VeVV) sowie das Datum des Inkrafttretens des neuen VRG und der VeVV beschlossen.

Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 727/2024 treten das neue VRG und die VeVV zum 1. Januar 2026 in Kraft.

egovpartner hat im Rahmen von LexGo Gemeinden/Städte eine Umsetzungshilfe spezifisch für die Gemeinden und Städte erarbeitet. Diese ist in der Version 1.0 im Mitgliederbereich von egovpartner aufgeschaltet. Eine finale Version 2.0 und weitere Hilfsmittel werden derzeit erstellt und in Kürze publiziert.