LexGo Umsetzungshilfe v2.0 publiziert

egovpartner hat die Umsetzungshilfe zur Umsetzung der Teilrevision VRG und dazugehörigen Verordnung VeVV überarbeitet und steht nun im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 727/2024 vom 26. Juni 2024 treten das neue Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) zusammen mit der neuen Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VeVV) am 1. Januar 2026 in Kraft. Somit sind die finalen Gesetzes- und Verordnungstexte öffentlich.

egovpartner hat eine Umsetzungshilfe v2.0 erstellt, die nun im Mitgliederbereich von egovpartner aufgeschaltet ist. Die Umsetzungshilfe unterstützt Gemeinden und Städte bei der Anpassung an die neuen Bestimmungen des kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) sowie der Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VeVV). Die Vorlage tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und enthält für bestimmte Teile eine zweijährige Übergangsfrist.

Die Umsetzungshilfe enthält einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, deren Auswirkungen auf die Organisation und die technische Infrastruktur der Gemeinden und Städte sowie ein mögliches Vorgehen zur Anpassung an die Neuerungen. Der Fokus der Umsetzungshilfe gilt der Einhaltung der neuen rechtlichen Vorgaben („Compliance“) per Inkrafttreten. Nicht im Zentrum steht die möglichst weit gehende Digitalisierung einer Gemeinde bzw. einer Stadt. Die Ausführungen dieser Umsetzungshilfe beziehen sich auf die rechtskräftigen Fassungen des VRG vom 30. Oktober 2023 sowie der VeVV vom 26. Juni 2024.

Zusätzlich hat egovpartner in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Thalwil eine Liste der wichtigsten formellen Dokumente erstellt, die derzeit unterschrieben werden. Diese Dokumente wurden juristisch überprüft, um festzustellen, ob sie tatsächlich einer Unterschrift bedürfen und zukünftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden müssen. Diese Liste steht ebenfalls im Mitgliederbereich zum Download bereit.