Rechtsgrundlagen Digitale Basisdienste (DigiBasis)

Der Kanton Zürich hat sich mit den Leitsätzen «gemeinsam digital unterwegs» die Ambition gesetzt, seinen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen zu ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher auf dem elektronischen Weg wahrzunehmen.

Digitale Basisdienste bilden hierbei wichtige Komponenten der digitalen Verwaltung und sollen den Nutzenden einen Mehrwert bieten. Namentlich soll ein zentraler Webzugang («Zürikonto») die Nutzenden (Privatpersonen wie auch Unternehmen) zu digitalen Leistungen aus allen Themenbereichen vermitteln. So können beispielsweise Nutzende über das Zürikonto auf Leistungen des Kantons und der Gemeinde und Städte zugreifen. Weiter soll die elektronische Identifikation («Login») erleichtert werden.

Damit das digitale Leistungsangebot der Verwaltung weiter ausgebaut werden kann, sind neue Rechtsgrundlagen erforderlich. Um diese zu schaffen hat der Kanton Zürich das Rechtsetzungsprojekt «Rechtsgrundlagen Digitale Basisdienste (DigiBasis)» initialisiert.

Mit dem Rechtsetzungsprojekt DigiBasis sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der digitalen Basisdienste (etwa den Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten des «Zürikonto») geschaffen werden. Zu regeln sind etwa Rechte und Pflichten im Rahmen digitaler Basisdienste sowie Bestimmungen zur Bearbeitung von Daten. Weiter sollen die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten der öffentlichen Organe (Kantonsverwaltung, Gemeinden, Städte und weitere dezentrale Verwaltungsträger) geklärt werden. Soweit sachgemäss und notwendig können gemeinsame Bestimmungen zur Festlegung von Standards und Schnittstellen und die Weiterentwicklung von Basisdiensten (Pilotversuche) aufgenommen werden.

egovpartner unterstützt das Vorhaben aktiv bei der Kommunikation und dem Austausch mit den Gemeinden und Städten. Unter anderem fand im Frühling 2023 ein Workshop statt, in dem sich interessierte Gemeinden und Städte einbringen konnten.

Im Sinne einer Auslegeordnung wird dazu im ersten Schritt der Regelungsbedarf analysiert. Gestützt darauf sollen im zweiten Halbjahr 2023 im Normkonzept erste Regelungsinhalte umrissen werden als Grundlage für die Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage. Die Vernehmlassung ist – nach heutigem Stand – ab Februar 2024 geplant.

Für Fragen zum Rechtsetzungsvorhaben stehen Ihnen egovpartner sowie der Projektleiter Florian Bergamin gerne zur Verfügung.