Teilrevision VRG: Hinweise zur Umsetzung jetzt online

Der Kantonsrat hat am 30. Oktober 2023 die Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) beschlossen. Die Vernehmlassung der Verordnung läuft ab November 2023.

Das geänderte Gesetz tritt zusammen mit der neu zu erlassenden Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VeVV) voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft. Verwaltungsbehörden können sich bereits jetzt vorbereiten.

In enger Absprache mit egovpartner hat der Kanton Zürich eine Webseite mit Hinweisen zur Umsetzung erstellt:

Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes
Hinweise zur Umsetzung

egovpartner erarbeitet für die Gemeinden und Städte zusätzliche Umsetzungshilfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Themenwebsite.