Infoveranstaltung: Umsetzung von VRG und VeVV | Umgang mit Akten

Künftig sind Akten im Verwaltungsverfahren elektronisch zu führen. Nach Inkrafttreten des geänderten VRG läuft für die elektronische Aktenführung eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Physische Akten müssen unter bestimmten Voraussetzungen in elektronische Akten umgewandelt werden. Erfahren Sie mehr zu dieser sogenannten Trägerwandlung und möglichen Szenarien in der Praxis.

Die Staatskanzlei bietet Informationsveranstaltungen an, die Themen aus der Umsetzung des geänderten Verwaltungsrechtspflegegesetz (nVRG) (Änderung vom 30. Oktober 2023) und der Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VE-VeVV) aufgreifen. Am 23. Mai 2024 (15.30 Uhr, via Teams) findet die zweite online Veranstaltung zum Thema «Trägerwandlung – Umgang mit Akten» statt – in Zusammenarbeit mit dem Projektteam von DigiLex.

Das geänderte Verwaltungsrechtspflegegesetzes (nVRG) sieht vor Akten im Verwaltungsverfahren elektronisch zu führen (§ 4c Abs. 1 nVRG). In diesem Zuge kann es erforderlich sein, bestehende physische Akten in elektronische Akten umwandeln. Dieser Vorgang wird als Trägerwandlung bezeichnet.

Im Rahmen der Veranstaltung wird die Trägerwandlung erläutert und anhand verschiedener Szenarien aus der Praxis demonstriert.

Hier geht`s zur Anmeldung.

Die Infoveranstaltung richtet sich an alle Verwaltungsbehörden im Kanton Zürich, welche die Teilrevision des VRG und die VeVV umsetzen müssen. An einigen Stellen wird gesonderter Bezug zu kantonalen Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Städten genommen.

Weitergehende Informationen zur Teilrevision des VRG und der VeVV finden Sie auf unserem Webauftritt (Änderungen am VRG und Hinweise zur Umsetzung) sowie auf der Themenseite.