Verlängerung Versuchsbetrieb egovpartner, Evaluationsbericht und Start Rechtsetzungsprojekt

Der Regierungsrat hat aufgrund der positiven Evaluation beschlossen, dass der Versuchsbetrieb egovpartner bis 2029 verlängert wird. Der Evaluationsbericht ist ab sofort im Mitgliederbereich verfügbar. Um die Rechtsform der Organisation abschliessend zu klären, wird ein Rechtsetzungsprojekt lanciert.

egovpartner ist ein Versuchsbetrieb nach § 83 des Gemeindegesetzes (GG) des Kantons Zürich und war deshalb auf vier Jahre befristet. Das GG sieht vor, dass der Versuchsbetrieb evaluiert wird und, falls positiv, verlängert werden kann, um die Organisation in eine ordentliche Rechtsform zu überführen. Die Evaluation wurde Ende 2024 abgeschlossen und der finale Evaluationsbericht steht im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Neben der gesetzlichen Notwendigkeit die rechtliche Organisationsform zu prüfen, standen insbesondere der Nutzen und die Wirksamkeit von egovpartner im Zentrum der Evaluation. Sie kommt zum Schluss, dass die Konzeption und die Organisation für das aktuelle Entwicklungsstadium grundsätzlich geeignet, nachvollziehbar und zweckmässig sind. Die Finanzierung ist einfach, etabliert und geniesst hohe Akzeptanz. Die inhaltliche Arbeit der Geschäftsstelle egovpartner wird durchwegs als positiv und qualitativ hochwertig beurteilt. Der bisherige Fokus auf Grundlagenprojekte wird aufgrund der jungen Organisation als nachvollziehbar erachtet; in Zukunft soll der Fokus jedoch noch stärker auf konkrete Umsetzungsprojekte gelegt werden. Punktuell kann die Organisation effizienter gestaltet werden.

Die Empfehlungen der Evaluation bezüglich Organisation und Angebot von egovpartner können vom Steuerungsausschuss egovpartner durch Anpassungen des Organisationshandbuches umgesetzt werden.

Angesichts des grundsätzlich positiven Evaluationsergebnisses und des Erfordernisses, eine gesetzliche Grundlage für die Organisation egovpartner zu schaffen, wurde der Versuchsbetrieb um weitere vier Jahre (2026–2029) verlängert. Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für den dauerhaften Betrieb von egovpartner zu erarbeiten. Dabei werden die Gemeinden/Städte in der Projektorganisation angemessen berücksichtigt. Hier gehts zum Regierungsratsbeschluss (RRB Nr. 222/2025).