Vorprojekt Integration abgeschlossen

Das Vorprojekt «Integration» konnte erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Fachstelle Integration setzt seit 2021 das Fördersystem für Geflüchtete im Kanton Zürich (IAZH) um und verantwortet die Verwendung der Mittel aus der Integrationspauschale (IP) und der Unterstützungspauschale S (UP-S). Diese Mittel werden den Gemeinden sowie dem Kantonalen Sozialamt  für die Nutzung von akkreditierten Integrationsmassnahmen (i.e. Angebote gemäss kantonalem Angebotskatalog IAZH) zur Verfügung gestellt.

Die Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle Integration und den Gemeinden/Städten ist in der IAZH Vereinbarung geregelt, gemäss welcher Gemeinden/Städten eine maximale Kostenbeteiligung (Kostendach) für die Integrationsförderung von Geflüchteten erhalten. Gemeinden/Städte sind im Gegenzug verpflichtet, der Fachstelle Integration in einem Reporting über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten.

Der Prozess hat Verbesserungspotenzial und soll weiterentwickelt werden. Deshalb wurde im Frühling 2023 ein Vorprojekt lanciert, um den Prozess durchgängig von Gemeinden/Städte über die zwei involvierten Direktionen (Sicherheitsdirektion und Direktion für Justiz und des Inneren) hinweg aufzuzeichnen und eine SOLL-Vision zu entwickeln.

Nach der Analyse und Dokumentation des IST-Prozesses, wurde entschieden, die SOLL-Prozesse in 3 Horizonten zu erarbeiten:

1. für den Reportinglauf 2023 (Quick-Wins),

2. für die Weiterentwicklung des Prozesses im laufenden Betrieb (Vision 24+) und

3. als Vision, wie der Prozess gänzlich neu gedacht werden könnte (Vision 28).

Die Quick-Wins und die Vision 24+ werden im laufenden Betrieb von der Fachstelle Integration und dem Kantonalen Sozialamt umgesetzt. Für die Vision 28 wird von der Fachstelle Integration ein Projekt lanciert. Durch die Quick-Wins konnten schon Ineffizienzen innerhalb des Kantons abgebaut werden und die Einsprachefrist für die Gemeinden und Städte von zwei Wochen auf vier verdoppelt werden.