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Elektronische Zustellplattformen und Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

Mit dem Projekt DigiLex sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für einen durchgängigen, rechtsverbindlichen elektronischen Behördenverkehr im Kanton Zürich geschaffen werden. Im formellen Geschäftsverkehr soll die elektronische Form gleichwertig zur analog-schriftlichen Form werden.

Die öffentlichen Organe im Kanton Zürich sollen dabei verpflichtet werden, untereinander ausschliesslich elektronisch zu verkehren und künftig ihre Akten elektronisch zu führen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Behörden Eingaben elektronisch entgegennehmen, bearbeiten und schliesslich Anordnungen auf dem elektronischen Weg mitteilen können.

Als gemeinsamer Kanal für alle öffentlichen Organe im Kanton sollen die vom Bund anerkannten Zustellplattformen[1] eingesetzt werden.  Anstelle der Unterschrift soll in elektronischen Mitteilungen und Anordnungen die qualifizierte elektronische Signatur QES gemäss ZertES bei allen Behörden im Kanton, d.h. bei den Gemeinden, Städten und dem Kanton eingesetzt werden.

 

Elektronische Zustellplattformen

Eine sichere Zustellplattform ermöglicht es, die Vertraulichkeit und Integrität von Eingaben und Mitteilungen zu wahren und sowohl den Versand als auch den Erhalt der über die Plattform versandten Nachrichten zeitgenau nachzuweisen. Diese Nachrichten entsprechen einem digitalen «eingeschriebenen Brief» und können durch ein entsprechendes Outlook-Plugin direkt als E-Mail oder über einen Webclient des jeweiligen Anbieters verschickt und empfangen werden. Die Zustellplattformen sind gemäss Anerkennungskriterien interoperabel.

Gegenwärtig gibt es zwei anerkannte Zustellplattformen:

Weitere Informationen:

Elektronische Übermittlung (admin.ch)

 

Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

Durch DigiLex wird es nötig, anstelle der handschriftlichen Unterschrift die qualifizierte elektronische Signatur einzusetzen. Die elektronische Signatur ermöglicht es die Unversehrtheit eines Dokuments sowie der Identität der oder des Unterzeichnenden sicherzustellen. Sie basiert auf einer Infrastruktur, die von den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten (Certification Service Providers CSP) verwaltet wird. Die qualifizierte elektronische Signatur QES sowie die Anerkennungsvoraussetzungen sind im Bundesgesetz über die elektronische Signatur ZertES geregelt.

Gegenwärtig anerkannte CSP sind:

 

Weitere Anbieter können allerdings Zertifikate einer anerkannten CSP nutzen, um ihre eigenen Dienste zu erbringen. Beispiele hierfür sind: SwissID (SwissSign), Skribble (Swisscom), DocuSign (Swisscom), actaSign (Swisscom), eSignR (Swisscom).

Die Gültigkeit von elektronischen Signaturen nach schweizerischem Recht kann mit dem Validator des Bundes überprüft werden.

Weitere Informationen:

Elektronische Signatur (admin.ch)

Liste der anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierugsdiensten (admin.ch)

 

[1] Um die Qualität der Plattform zu gewährleisten, ist eine vorgängige Anerkennung der Plattform auf Bundesebene vorgeschrieben (vgl. Art. 3 VeÜ-ZSSV).