Bauarbeiter diskutieren während sie auf einen Plan schauen
Projekt

eBaugesucheZH – Volldigital

Ansprechperson

Samuel Zuber,
Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, Abteilung Geoinformation, Fachstelle Datenlogistik ZH
samuel.zuber[at]bd.zh.ch

Simon Burgherr,
Projektmanager egovpartner
simon.burgherr[at]sk.zh.ch

Rolle egovpartner

Projektausschuss

Stand

Im Projekt «eBaugesucheZH – Volldigital» der Baudirektion wurde die bestehende Plattform «eBaugesucheZH» weiterentwickelt. Das Ziel war es, die Grundlagen zu schaffen, damit das Baubewilligungsverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden kann.

Beschreibung

Die Plattform «eBaugesucheZH» ist seit Anfang Februar 2020 in Betrieb. Sie ermöglicht es, das Baubewilligungsverfahren elektronisch durchzuführen, angefangen bei der Einreichung des Baugesuchs bis zur Abnahme des Bauvorhabens. Bisher waren jedoch noch handschriftlich unterzeichnete Dokumente und zusätzliche Papierdossiers erforderlich, da die Rechtsgrundlage keine vollständige Digitalisierung erlaubte.

Um ein papierloses bzw. vollständig elektronisches Verfahren zu ermöglichen, waren rechtliche Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG), der Bauverfahrensverordnung (BVV) und der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) notwendig. Am 1. April 2024 trat dieses neue Regelungspaket in Kraft. Fachlich und technisch umgesetzt wurde das papierlose Verfahren im neuen Release der Plattform, das am 2. April 2024 eingeführt wurde.

Um das gesamte Baubewilligungsverfahren digital abzuwickeln, benötigen sowohl Gesuchstellende als auch zeichnungsberechtigte Mitarbeitende der kommunalen Baubehörden eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Qualifizierte Schweizer QES-Anbieter sowie die geltenden Signaturvorschriften sind im Leitfaden für Bauämter auf der Webseite zh.ch/ebaugesuche aufgeführt.

Mit der Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlage startete am 1. April 2024 die dreijährige Übergangsfrist. Innerhalb dieser Zeit müssen alle Städte und Gemeinden auf das ausschließlich elektronische Baubewilligungsverfahren über die Plattform «eBaugesucheZH» umstellen. Nach Ablauf dieser Frist sind Baugesuche auf Papier im Kanton Zürich nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen sind auf der Webseite zh.ch/ebaugesuche zu finden.

Ziele
  • Die elektronischen Unterlagen bilden das rechtlich führende Dossier.
  • Alle Gesuche werden online eingereicht.
  • Das Baubewilligungsverfahren wird vollständig elektronisch abgewickelt.
  • Der Datenaustausch erfolgt zwischen allen Beteiligten elektronisch und medienbruchfrei.
Status

Einführung