Thema

Elektronische Identität (e-ID)

Ansprechperson

Simon Burgherr,
Projektmanager egovpartner
simon.burgherr[at]sk.zh.ch

Stand
Dokumente

Mit der Einführung der elektronischen Identität (e-ID) in der Schweiz sollen sich Einwohnerinnen und Einwohner künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können.

Beschreibung

Der staatlich anerkannte elektronische Identifikationsnachweis (e-ID) ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz, ihre Identität elektronisch zu belegen - sowohl in der digitalen wie auch der analogen Welt. Das neue Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise wird zurzeit im Parlament beraten. Die Einführung der e-ID ist zurzeit frühestens auf Anfang 2026 geplant. Der Bezug und die Nutzung einer e-ID ist grundsätzlich freiwillig.

So funktioniert die neue e-ID

Um eine e-ID zu beziehen, wird das Wallet benötigt. Hierbei handelt es sich um eine Smartphone-App, mit welcher elektronische Nachweise beantragt, bezogen, aufbewahrt und vorgewiesen werden können. Anschliessend wird ein Foto eines amtlichen Ausweises sowie eine Videoaufnahme des Gesichts hochgeladen. Sobald diese geprüft wurden, wird die e-ID ins Wallet ausgestellt. Die Identitätsprüfung ist auch im Passbüro möglich.

Mit der e-ID kann man sich zukünftig digital ausweisen, beispielsweise um einen Strafregisterauszug zu bestellen. Sie kann jedoch auch analog eingesetzt werden, beispielsweise als Altersnachweis im Supermarkt.

Ein Erklärvideo des Bundes zur e-ID findet sich hier: Die staatliche elektronische Identität - YouTube

Die Entwicklung der e-ID ist sehr partizipativ ausgestaltet, unter anderem mit regelmässigen Partizipationsmeetings, Open Source Code und einer e-ID Sandbox, in der z.B. Unternehmen und affine Personen die Lösung ausprobieren können: Warum Partizipation (admin.ch)

Das ändert sich für Gemeinden und Städte

Mit der e-ID wird es für Gemeinden und Städte einfacher, digitale Leistungen anzubieten und eine Person bei einem Behördengang zu identifizieren. Die Gemeinden und Städte müssen mit der Einführung der e-ID die technischen Möglichkeiten schaffen, um die e-ID in der Interaktion mit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern überprüfen zu können, beispielsweise für den Bezug von Leistungen. Der Betrieb der Vertrauensinfrastruktur liegt jedoch beim Bund. Insbesondere stellt der Bund eine Verifikations-App («Verifier-App») zur Verfügung mit welcher die e-IDs durch Verwaltungsmitarbeitende (oder andere VerifikatorInnen) überprüft werden können. Alternativ können Gemeinden und Städte diese Verifikation auch via PC machen: der Bund stellt hierfür eine Software zur Verfügung («Generic Verifier»), die Verantwortung für Integration und Konfiguration liegt in diesem Fall allerdings bei der Gemeinde / Stadt. Siehe FAQ hier.

AGOV vs. e-ID

Die e-ID ist kein Login. Mit AGOV bietet der Bund ein Login für Einwohnerinnen und Einwohner zu Behördendienstleistungen an, welches auf allen Verwaltungsebenen (Gemeinden, Kantone, Bund) zur Verfügung steht. Mit der e-ID wird ein besonders sicherer Identitätsnachweis für AGOV zur Verfügung stehen.

Keine kantonale e-ID

Im Zürcher Kantonsrat wurde am 30. September 2024 eine Motion abgeschrieben, welche den Regierungsrat beauftragen wollte, eine gesetzliche Grundlage für eine kantonale e-ID auszuarbeiten. Die Begründung dafür lag im begrenzten kantonalen Handlungsspielraum für die Regelung und Herausgabe einer e-ID, sowie der Tatsache, dass die geplante Regelung auf Bundesebene dereinst Vorrang gegenüber kantonalem Recht haben würde.

Ziel

Die Gemeinden und Städte im Kanton Zürich kennen die e-ID und wissen, was sich für sie mit der Einführung ändern wird.