Thema

LexGo Gemeinden/Städte

Durch die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) werden die rechtlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen, medienbruchfreien elektronischen Behördenverkehr im Kanton Zürich geschaffen. egovpartner unterstützt die Gemeinden und Städte mit Informationen und weiteren Angeboten zur Umsetzung des Gesetzes und die dazugehörende Verordnung.

Beschreibung

Die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) und die dazugehörende Verordnung wurde durch das Projekt DigiLex realisiert. Die Teilrevision des VRG wird mit Inkrafttreten das Verfahrensrecht im Kanton Zürich verändern und erweitern. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Grundlagen für einen rechtsverbindlichen, medienbruchfreien elektronischen Behördenverkehr im Kanton Zürich zu schaffen. Damit wird eine massgebliche Grundlage für die Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung des Kantons Zürich geschaffen.

Die Teilrevision VRG zum elektronischen Behördenverkehr enthält verschiedene Kernregelungen, die schrittweise von den Öffentlichen Organen umgesetzt werden müssen. Die Regelungen werden für die meisten Öffentlichen Organe grundlegende Veränderungen bei Verfahrenshandlungen mit sich bringen. Die Öffentlichen Organen haben in Bezug auf die Digitale Transformation, insbesondere in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr, unterschiedliche Reifegrade und bringen unterschiedliche Voraussetzungen. Hinzu kommt, dass insbesondere Verwaltungen sehr heterogene Organisationen mit verschiedenen Arbeitsweisen und unterschiedlichen Organisationsstrukturen, Rollen und Funktionsweisen sind.

Informationen und Hilfe für Gemeinden und Städte

egovpartner lancierte, in enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Verwaltung, das Projekt LexGo Gemeinden und Städte, um Informationen und Hilfsmittel zur Umsetzung der Teilrevision des VRG und der dazugehörenden Verordnung bereitzustellen.

In enger Absprache mit egovpartner hat der Kanton Zürich zum Start der Vernehmlassung der Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VeVV) eine Webseite mit detaillierten Informationen aufgeschaltet. Die allermeisten Informationen gelten sowohl für die Kantonale Verwaltung, als auch die Gemeinden und Städte:

Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (allgemeine Informationen)

Hinweise zur Umsetzung (weitere Details zur Umsetzung)

Der Kantonsrat hat am 30. Oktober 2023 die Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) beschlossen. Am 26. Juni 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich den Neuerlass der Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Kanton Zürich (VeVV) sowie das Datum des Inkrafttretens des neuen VRG und der VeVV beschlossen. Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 727/2024 treten das neue VRG und die VeVV zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Umsetzungshilfe Version 2.0 spezifisch für die Gemeinden und Städte ist nun im Mitgliederbereich von egovpartner aufgeschaltet.  Zusätzlich hat egovpartner zusammen mit der Gemeinde Thalwil eine Liste von den wichtigsten formellen Dokumenten zusammengestellt, die gegenwärtig unterschrieben werden, und juristisch prüfen lassen, ob sie tatsächlich unterschriftsbedürftig sind (d.h. in Zukunft mit einer QES versehen werden müssen). Diese Liste steht ebenfalls im Mitgliederbereich zum Download bereit.