Thema

Digitale Basisdienste (DigiBasis)

Ansprechperson

Florian Bergamin, 
Juristischer Sekretär
florian.bergamin[at]sk.zh.ch

Simon Burgherr,
Projektmanager egovpartner
simon.burgherr[at]sk.zh.ch

Stand

Der Kanton Zürich hat sich mit den Leitsätzen «gemeinsam digital unterwegs» die Ambition gesetzt, seinen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen zu ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher auf dem elektronischen Weg wahrzunehmen. Das hierzu initialisierte Rechtsetzungsprojekt «Rechtsgrundlagen digitale Basisdienste (DigiBasis)» befindet sich nun in der Vernehmlassungsphase.

Beschreibung

Digitale Basisdienste sind von entscheidender Bedeutung, um staatliche Leistungen nutzendenfreundlich anzubieten und effizient abzuwickeln. Sie ermöglichen den Nutzerinnen und Nutzern, ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher digital wahrzunehmen. Den öffentlichen Organen dienen digitale Basisdienste als gemeinsame Grundlage für das Erbringen von Leistungen und tragen zugleich zur digitalen Transformation der Verwaltung bei. Dies gilt sowohl innerhalb der einzelnen Verwaltungseinheiten als auch im Verhältnis zwischen Kanton, Gemeinden und dezentralen Verwaltungsträgern.

Die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Basisdienste sollen für öffentliche Organe (Kantonsverwaltung, Gemeinden, Städte und weitere dezentrale Verwaltungsträger) gelten, wenn sie in diesem Gesetz genannte digitale Basisdienste betreiben, nutzen und weiterentwickeln oder neue digitale Basisdienste entwickeln. Geregelt werden sollen die elektronische Identifizierung unter Verwendung des Authentifizierungsdienstes des Bundes sowie ein zentraler Webzugang zu elektronisch angebotenen Leistungen der öffentlichen Organe («Zürikonto»). Weiter wird eine Regelung zur Verwendung des digitalen Arbeitsplatzes als verwaltungsinterner Basisdienst vorgeschlagen. Im Sinne einer zukunftsorientierten Gesetzgebung sollen Bestimmungen zur Interoperabilität und der Entwicklung von digitalen Basisdiensten ins Gesetz aufgenommen werden. Mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen zu diesen Aspekten soll das Zusammenwirken verschiedener Akteurinnen und Akteure sowohl inner- wie auch ausserhalb der Zentralverwaltung regulatorisch unterstützt und technologische Möglichkeiten für digitale Basisdienste genutzt werden können.

Die Vernehmlassung wurde am 13. Februar 2024 eröffnet und läuft bis zum 13. Mai 2024. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.

Für Fragen zum Rechtsetzungsvorhaben stehen Ihnen egovpartner sowie der Projektleiter Florian Bergamin gerne zur Verfügung.